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Jetzt für die Schule anmelden

Hemmingen .

Für Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt grundsätzlich mit Anfang des Schuljahres 2020/2021 die Pflicht zum Besuch der Grundschule. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben.

Für die Ortsteile Hemmingen-Westerfeld und Devese sind in der Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Köllnbrinkweg 48, am Montag, 29. April, von 16 bis 18 Uhr sowie am Dienstag, 30. April, von 16 bis 18 Uhr Anmeldungen möglich. Zur Vorbereitung können die auszufüllenden Formulare von der Homepage der Grundschule heruntergeladen werden unter www.gshemmingen-westerfeld.de. Die Grundschule Hemmingen-Westerfeld bittet die Kinder zur Anmeldung mitzubringen.

Für die Ortsteile Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg sind in der Wäldchenschule–Grundschule Arnum, Klapperweg Anmeldungen am Montag, 29. April, von 15 bis 17.30 Uhr möglich. Zur Vorbereitung können die auszufüllenden Formulare von der Homepage der Wäldchenschule heruntergeladen werden unter www.waeldchenschule-arnum.de

Für die Ortsteile Hiddestorf und Ohlendorf finden die Anmeldungen in der Grundschule Hiddestorf, Ostertorstraße 9, am Dienstag, 30. April, von 15 bis 18 Uhr statt. Zur Vorbereitung können die auszufüllenden Formulare von der Homepageder Grundschule Hiddestorf heruntergeladen werden unter www.grundschule-hiddestorf.de (Termine, Elternbriefe, Hinweise)

Zur Schulanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, die schriftliche Verfügung des Gerichts oder des Jugendamtes Falls ein Kind im letzten Jahr keine KITA besucht hat (Test Sprachförderung), ist das Mitbringen des Kindes zwingend notwendig.

Hinweise: Die Sommerferien 2020 enden in Niedersachsen am Mittwoch, 26. August. Der Tag der Einschulung ist Sonnabend, 29. August. Kinder, die zum 30. September 2020 noch nicht schulpflichtig sind, können unabhängig von einem Stichtag im Mai 2020 für das Schuljahr 2020/21 angemeldet werden („Kann-Kinder“).