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Fertigstellung von Kompensationsmaßnahmen führt zu Einschränkungen

Hemmingen. Die Bauarbeiten zur Herstellung der Kompensationsmaßnahme „Das Bruch" am Hemminger Maschgraben und der Kompensationsmaßnahme auf einer Fläche westlich der Kindertagesstätte an der Weetzener Landstraße konnten bereits Anfang des Jahres zu einem wesentlichen Teil hergestellt werden, mussten jedoch zwischenzeitig witterungsbedingt eingestellt werden. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist am 16. Mai vorgesehen, die Fertigstellung der Maßnahmen wird voraussichtlich Mitte Juni erfolgen. .

Da der abzutragende Boden von der Fläche am Hemminger Maschgraben nur über die Straße „Am Friedhof" abtransportiert werden kann, können zeitweise Beeinträchtigungen für die Erreichbarkeit des Friedhofs entstehen. Aus Sicherheitsgründen werden zudem während der Baumaßnahme in der Straße „Am Friedhof" ein Parkverbot und eine Teilsperrung erforderlich. Auch muss der sich anschließende Weg in Verlängerung der Straße „Am Friedhof" in Richtung des Grünzugs am Hemminger Maschgraben sowie ein Freizeitweg südlich des Maschgrabens gesperrt werden.

Eine Verbindung aus den Wohngebieten nördlich des Grünzugs zum Friedhof ist somit während der geplanten Bauarbeiten ab 16. Mai nicht möglich. Sofern möglich, soll eine zwischenzeitige Öffnung der Wege erfolgen.

Für die Maßnahmen neben der Kindertagesstätte erfolgt der Bodenabtransport direkt über die Weetzener Landstraße, hier kann es zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen des Geh- und Radverkehrs kommen. Radfahrer und Spaziergänger werden gebeten, vorhandene alternative Wegeverbindungen zu nutzen.

Der zwischen dem alten Friedhofsteil und der Kindertagesstätte liegende Parkplatz ist während der Bauzeit weiterhin nutzbar. Jedoch steht insbesondere bei Beerdigungen durch die Teilsperrung der Straße „Am Friedhof inkl. des Parkplatzes neben der Kapelle ein insgesamt verringertes Parkplatzangebot zur Verfügung.