Anzeige
Anzeige
Anzeige

Aldi-Markt: Verwaltungsgericht stimmt Region zu

Hemmingen.

Der Aldi-Markt in Hemmingen darf nicht erweitert werden. Der von der Region Hannover abgelehnte Bauvorbescheid sah eine Erweiterung des Discounters von 800 auf 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche vor. Die Klage gegen den abgelehnten Bauvorbescheid und des dazugehörigen Widerspruchsbescheids wurde von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover heute abgewiesen.

Der Erteilung eines Bauvorbescheides steht der Bebauungsplan Devese Nr. 15 entgegen. Dieser setzt für das Grundstück ein Gewerbegebiet fest, das großflächige Einzelhandelsbetriebe ausschließt. Das von der Klägerin geplante Vorhaben fällt in diese Beschreibung. "Zentrales Anliegen des Plangebers war es, Gewerbeflächen und Flächen zur Wohnnutzung mit dem Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen bereitzustellen, mithin Regelungen über die Art der baulichen Nutzung treffen. Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung waren für den Plangeber nicht von entscheidender Gewichtigkeit", heißt es in der abschließenden Presseinformation des Verwaltungsgerichts.

Die Klägerin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.