Wunstorf. Zu zwei folgenreichen Vorfällen, nämlich dem Verlust der Fahrerlaubnis, ist es am Wochenende gekommen.
Nach einer Feier, bei der ganz offensichtlich auch Alkohol gegeben hat, verspürte ein 22jähriger aus dem benachbarten Schaumburger Land noch Hunger und fuhr ein Wunstorfer Schnellrestaurant an. Als er sich am Sonntag, 8. Juni, wieder auf den Heimweg machte, fuhr er gegen 05.20 Uhr in der Auhagener Straße mit seinem Mercedes gegen einen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand stehenden Opel. Die Wucht des Anstoßes war so groß, dass er den Pkw über den Gehweg auf einen weiteren, unter einem Carport abgestellten, VW Golf schob. Während letzterer einen relativ geringen Schaden aufwies, mussten die anderen beiden Fahrzeuge abgeschleppt werden. Ein durchgeführter Alkohol-Test ergab einen viel zu hohen Wert, so dass ihm eine Blutprobe entnommen und daraufhin auch der Führerschein einbehalten wurde. Zum Gesamtschaden wurden keine Angaben gemacht.
Verletzt wurde bei dem Unfall zum Glück niemand.
Noch am selben Abend, gegen 18.20 Uhr, ereignete sich ein zweiter Unfall, diesmalauf der Steinhuder Straße. Zwei entgegenkommende Fahrzeugführende, die auf der Steinhuder Straße in Richtung Bokeloh unterwegs waren, beobachteten, wie der Fahrer eines Transporters mit Celler Kennzeichen aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abkam, einen Straßenbaum touchierte und anschließend nach links, auf
die Fahrerseite, kippte und auf der Fahrbahn zum Liegen kam. Als einer der Zeugen dem Fahrer aus dem Wagen half, gab dieser an, den Wagen wieder umkippen zu wollen, um weiterfahren zu können.
Die herbeigerufene Funkstreifen-Besatzung konnte keinen Alkohol-Test machen, weil der 28jährige Fahrzeugführer aus Wunstorf dazu nicht (mehr) in der Lage war.
Aufgrund einer leichten Verletzung wurde er ins Klinikum nach Neustadt gebracht, wo ihm durch einen Arzt auch eine Blutprobe entnommen werden konnte. Da der Mann vor Ort keinen Führerschein vorzeigen konnte, wird ihm dieser zu einem späteren Zeitpunkt weggenommen werden müssen, zudem wird er dem Halter des Fahrzeugs, welches er sich nur von diesem geliehen hatte, gegenüber erklären müssen, wo sein
Fahrzeug nun steht. Zur Höhe des Schadens wurden keine Angaben gemacht.
Dabei kann er sich glücklich schätzen, ihm das noch persönlich sagen zu können, denn bei einem Frontalzusammenstoß mit dem Baum hätte das noch ganz anders ausgehen können.