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Unfall nach Parkmanöver - Zettel zurücklassen ist nicht ausreichend

Barsinghausen. In den Nachmittagsstunden am Freitag, 19. Juni, ist es in der Bunsenstraße zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen.

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Die Verursacherin streifte beim Vorbeifahren ein geparktes Fahrzeug. Sie hinterließ einen Zettel mit ihrem Namen sowie der Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Dies ist nicht korrekt und glit als Verkehrsunfallflucht.
Richtige Verhaltensweise:
Sofern Sie als Verkehrsteilnehmer:in einen Schaden verursachen sind Sie dazu verpflichtet der geschädigten Person die Feststellung ihre vollständigen Personalien zur Schadensregulierung zu ermöglichen. Ist die geschädigte Person nicht vor Ort müssen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Ein Zettel mit Ihren Personalien am Fahrzeug zu hinterlassen reicht nach Einschätzung der Gerichte nicht aus.

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