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Randale, Widerstand, öffentliches Entkleiden - Mann landet nach wiederholten Eskalationen im Polizeigewahrsam

Symbolfoto.

Hannover. Am Samstag beschäftigte das Verhalten eines 37-Jährigen die Bundespolizei in Hannover über den gesamten Tagesverlauf hinweg.

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Den Anfang macht er am späten Vormittag, als er einen Regionalexpress beim Halt im Hauptbahnhof Hannover betrat und lautstark verfassungsfeindliche Parolen rief. Hierbei zeigte er außerdem den sogenannten "Hitlergruß". Anschließend riss er einen Feuerlöscher aus der Halterung und warf diesen auf den Bahnsteig. Auf sein Verhalten angesprochen beleidigte er einen Zugbegleiter und drohte ihm körperliche Gewalt an. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Die alarmierten Bundespolizisten stellten den hochaggressiven Mann noch am Tatort und führten ihn wegen seines fortgesetzt aggressiven Verhaltens gefesselt zur Dienststelle. Dort ermittelten sie einen Atemalkoholwert von über 2,5 Promille. Der alarmierte Rettungsdienst wurde daraufhin wegen der steigenden Aggressivität des Mannes bei der Fahrt in ein Krankenhaus durch die Bundespolizei begleitet. Anstatt die medizinische Hilfe anzunehmen, bedrohte er die Mitarbeiter des Rettungsdienstes und des Krankenhauses.

Nachdem eine akute Gefährdung ausgeschlossen werden konnte, ging es für den anhaltend aggressiven Mann zurück zur Polizeidienststelle. Bei dem Transport leistete er erheblichen Widerstand. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen hatte sich der 37-Jährige etwas beruhigt und durfte die Dienststelle wieder verlassen.

Jedoch nur wenige Minuten nach seiner Entlassung versuchte er bereits die Reifen an den Dienstfahrzeugen der Bundespolizei zu manipulieren und entkleidete sich unmittelbar vor der Dienststelle. Der 37-Jährige wurde erneut in die Dienststelle geführt und randalierte anschließend in der Gewahrsamszelle. Nach richterlicher Entscheidung nahmen ihn die Beamten bis in den späten Abend letztendlich in Unterbindungsgewahrsam.

Die Bundespolizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen und Parolen, Beleidigung und Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und exhibitionistischer Handlungen ein.

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