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Mit 1,65 und sogar 2,68 Promille - Polizei ahndet Trunkenheitsfahrten

Barsinghausen. Die Polizei hat am Wochenende Personen mit sehr hohen Promillewerten aus dem Straßenverkehr gezogen. Eine Person war außerdem mit gefälschtem Führerschein unterwegs.

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Am Samstag, 31. Mai, gegen 01.30 Uhr, wurde im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme in anderer Sache festgestellt, dass der später Beschuldigte unter dem Einfluss von Alkohol stand. Da zunächst nicht bekannt war, dass die Person zuvor einen Pkw geführt hatte, wurde die Sachverhaltsaufnahme vor Ort beendet. Nachdem die Polizei wegfuhr, ist die alkoholisierte Person wenig später ebenfalls mit seinem Pkw von der Örtlichkeit weggefahren und der Polizei direkt in die Arme gefahren. Bei der anschließenden Kontrolle gab der Pkw Führer an, dass er bereits vor der Sachverhaltsaufnahme alkoholisiert gefahren sei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille. Bei der Kontrolle konnte durch den Fahrzeugführer kein Führerschein vorgezeigt werden. Lediglich ein Bild von seinem mutmaßlichen Führerschein. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Somit wurde ebenfalls jeweils ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Durch die Staatsanwaltschaft Hannover wurde die Durchsuchung der Wohnung sowie des Pkw des Beschuldigten angeordnet. Dies führte nicht zum Auffinden des Führerscheins. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt. Durch einen Arzt wurden dem Beschuldigten zwei Blutproben zur Analyse des Blutalkoholwertes entnommen.

Durch die Leistelle der Polizei wurde im Bereich Barsinghausen Bantorf am Sonntag, 01. Juni, gegen 18.50 Uhr, ein liegengebliebener Pkw gemeldet. Vor Ort wurde dieser durch die eingesetzten Beamten angetroffen. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Tank des Pkw leer war. Bei der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,68 Promille. Der Beschuldigte wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Schlüssel des Pkw wurde sichergestellt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt.

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