Garbsen. Am frühen Samstagmorgen, 18. April, wurde ein 24-jähriger aus Garbsen mit seinem Volvo in der Husarenstraße in Stelingen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Fahrer konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Test vor Ort ergab 1,5 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein entzogen.
In einem weiteren Fall wurde am Samstagabend in Altgarbsen in der Alten Ricklinger Straße ein weiterer Kraftfahrer gestoppt und kontrolliert. Der 50-jährige Garbsener führte seinen VW, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand und 2,66 Promille hatte. Während des Alkoholtests vor Ort wollte der Fahrer offensichtlich weitere Folgen verhindern und bot den Beamten einen 50 Euroschein an, in dem er diesen unter das Alkoholmessgerät hielt.
Daher muss sich der Fahrer neben der Trunkenheit im Verkehr nun auch wegen versuchter Bestechung verantworten. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde beschlagnahmt.
In Osterwald wurde am Samstagabend ein weiterer alkoholisierter Kraftfahrer aus dem Verkehr gezogen. Hier war ein Fahranfänger aus Hannover betroffen. Dieser wurde in der Hauptstraße angehalten und kontrolliert. Dieser hatte nach Durchführung eines gerichtswertbaren Atemalkoholtests 0,3 Promille. Da für Fahranfänger die 0,0 Promillegrenze gilt, war die Fahrt für den Hannoveraner zu Ende.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wurde eingeleitet. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeld und mit einem 1-monatigen Fahrverbot sowie mit der Verlängerung der Probezeit rechnen.

