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Stadt- und Gemeindeelternräten richten ihre Sorgen zum Kita-Gesetz an die Politik

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

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Region. Offener Brief zur geplanten Gesetzesänderung des NKiTaG von Gemeinde- und Stadtelternräten innerhalb der Region Hannover:

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Nur ein Tropfen auf den heißen Stein!

Kurzfristige Flexibilisierung von personellen Mindeststandards in KiTas wird begrüßt, packt das Problem aber nicht an den Wurzeln

Sehr geehrte Frau Kultusministerin Hamburg,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende des niedersächsischen Landtages,

sehr geehrte Mitglieder des Kultusausschusses,

wir, das sind ein Zusammenschluss von Stadt- und Gemeindeelternräten innerhalb der Region Hannover, wenden uns heute mit diesem offenen Brief und einem Appell an Sie, um gemeinsam auf die massiven Probleme im Bereich der Kinderbetreuung im Land Niedersachsen hinzuweisen. Wie Sie der Presse täglich entnehmen können, stoßen durch das aktuelle Betreuungssystem sowohl die KiTas als auch die betroffenen Eltern immer stärker an ihre Grenzen! Unser aller Schmerzgrenze ist erreicht.

Wir begrüßen die geplante Gesetzesänderung ausdrücklich und halten sie für längst überfällig! ABER die geplanten befristeten Änderungen zur Flexibilisierung von personellen Mindeststandards in KiTas sowie der befristeten Flexibilisierung der Zusammensetzung der betreuten Kinder bei der Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen, um weitergehende Betreuungsbedarfe in Zeiten des Fachkräftemangels decken zu können, können nur der Anfang sein. Es bedarf weiterer grundlegender systemischer Änderungen im Bereich der Kinderbetreuung in Niedersachsen.

Leider lindern die geplanten Änderungen nur die Symptome des Mangels an gut ausgebildetem und qualifiziertem Personal etc.. Es packt leider überhaupt nicht die Ursache der aktuellen Probleme an den Wurzeln an.

Wir fordern Sie hiermit auf, endlich die grundlegenden Systemfehler anzugehen! Aus unserer Sicht bedarf es folgendender systematischer Verbesserungen:

1. Stärkung der Ausbildungsberufe Erzieher und Sozialpädagogische Assistenten

Weltweit wird Deutschland für sein großartiges duales Ausbildungssystem geschätzt. Gerade in diesem wichtigen sozialen Bereich haben wir aber eine vierjährige schulische Ausbildung ohne eine Ausbildungsvergütung. Ein junger Mensch, der vor seiner Berufswahl steht, hat also die Wahl zwischen einer Ausbildung, für die er bereits eine Ausbildungsvergütung erhält, oder einer schulischen Ausbildung, in der er weiter von den Eltern Taschengeld benötigt.

Machen Sie den Berufseinstieg interessanter und führen eine bezahlte, duale Ausbildung für Erzieher (m/w/d) ein!

Wir haben viele Sozialpädagogische Assistenten (m/w/d), die gerne den weiteren Qualifizierungsschritt gehen würden. Sie können es sich jedoch schlichtweg nicht leisten. Bringen Sie ein Förderprogramm auf den Weg, von dem unsere Fachkräfte ihre Lebenshaltungskosten weiter decken können.

2. Das Recht der integrativen Kinder stärken

Gleichstellung: Kitaplatzrecht für alle Kinder – insbesondere für integrative Kinder. Es existiert für Kinder mit Einschränkung kein Anspruch auf einen integrativen Kitaplatz! Um Kindern mit Einschränkung die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und das Recht auf Inklusion zu verwirklichen, muss eine freie Wahl der Kindertagesstätte gegeben werden. Vor 15 Jahren wurde die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft gesetzt; dort steht geschrieben: „… Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.“ Im schulischen Bereich wurde das System bereits angepasst, so dass Integrationskinder mit ihren Eltern die Schule frei wählen dürfen und nicht nach I-Plätzen oder Sonderpädagogischen Einrichtungen Ausschau halten müssen. (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/inklusive_schule/stand-dereinfuehrung-175285.html) (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/un-behindertenrechtskonve ntion-2261648).

Wenn der Heilerziehungspfleger (m/w/d) einer Einrichtung langfristig ausfällt, darf ein integratives Kind nach zwei Wochen die Einrichtung nicht mehr besuchen und nach vier Wochen verliert die Einrichtung sogar ihren Status als entsprechende Einrichtung. Dieser muss dann erst wieder neu beantragt werden, was ca. drei Monate in Anspruch nimmt. Eltern eines integrativen Kindes befinden sich also permanent in einer prekären Situation und wissen nie, ob sie in zwei Wochen noch regulär arbeiten können. Erweitern Sie die Übergangsregelungen, wenn der Heilerziehungspfleger (m/w/d) ausfällt, um Kindern und Eltern mehr Ruhe und eine verlässliche Betreuung zu schenken, um Privat- und Berufsleben vereinen zu können.

Verstärken Sie auch die Möglichkeiten zur Weiterbildung mit Inhalten zum Beruf des Heilerziehungspflegers (m/w/d), um die Integration von Kindern mit besonderen Ansprüchen in weiteren Einrichtungen zu ermöglichen und somit echte Wahlmöglichkeiten anbieten zu können.

3. Kernzeiten und Randzeiten

Gemäß § 7 des NKiTaG ist eine Zusammenlegung von Gruppen nicht mehr zulässig. Dieses bedeutet insbesondere bei Personalmangel aufgrund von z.B. Krankheit, dass diese Gruppen geschlossen werden müssen. Warum ist dieses im Sinne des Kindeswohl? Aktuell schafft das Handeln oder das nicht Handeln große Betreuungslücken bei der Kinderbetreuung. Eine Anpassung der Gesetze und/oder der Auslegung von Ausnahmen zum Wohle von Familien und Kitas ist dringend erforderlich!

4. Sicherung der Arbeitsplätze von Eltern und Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit

Wir schätzen den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten sehr und befürworten ihn auch entsprechend. Es geht aber auch um die Arbeitsplätze der Eltern und die Möglichkeit nach der Elternzeit wieder voll ins Berufsleben einzusteigen. Mit einem Rechtsanspruch auf Vollzeitplätze für berufstätige Eltern stärken Sie insofern auch die Gleichstellung von Vätern und Müttern.

5. Willkommenskultur und Kommunikation fördern

Gerade in Zeiten der Migration müssen auch Familien und insbesondere die Kinder entsprechend aufgefangen werden, um eine gelungene Integration zu ermöglichen. Die Sprachförderung in den Einrichtungen muss daher dem jeweiligen Bedarf angepasst und massiv ausgebaut werden. So entlasten Sie gleichzeitig auch die pädagogischen Teams vor Ort und machen den Beruf interessanter.

bildungsportal-niedersachsen.de/fruehkindliche-bildung/bildungsauftrag/bildungsbereiche/s prachbildung-und-sprachfoerderung

Viele Kommunen benötigen Jahre um eine KiTa-App auszuschreiben, zu prüfen und letztendlich auch zu finanzieren. Die Mitarbeitenden von Einrichtungen sehnen sich nach einer entsprechenden App, um die Eltern zu informieren und auch mit nicht deutschsprachigen Eltern besser kommunizieren zu können. Die Einführung einer landesweiten KiTa App und entsprechende Kostenübernahme würde nicht nur die Digitalisierung massiv vorantreiben, sondern auch die Einrichtungen bei sprachbedingten Kommunikationsproblemen entlasten.

6. Stadt- und Gemeindeelternräte müssen gestärkt werden

Sie erwarten von uns Eltern mehr Beteiligung und ehrenamtliches Engagement. Dieses erbringen wir, trotz teilweise erheblichem privaten Zeitaufwand, auch gerne, ABER wir wollen nicht weiter finanziell allein gelassen werden. Daher fordern wir die Übernahme von Kosten von Stadt- und Gemeindeelternräten auf kommunaler, regionaler und auf Landesebene.

Hierzu gehört zum Beispiel die Finanzierung von Homepages der Stadt- und Gemeindeelternräte zur schnelleren und digitalen Information von Eltern. Die Fahrtkostenübernahme zu Regions- oder Landeselternratstreffen.

Schreiben Sie im NKiTaG die Gründung von Stadt-, Regions- und Landeselternräten fest, um uns bei unserem Ehrenamt zu unterstützen.

Sicherlich bedürfen alle diese Forderungen entsprechender nicht unerheblicher Landesmittel, aber sie sind es wert! Denn jeder heute investierte Euro in eine solide und langfristig gut aufgestellte Kinderbetreuung zahlt sich in der Zukunft aus. Unsere Kinder sollten uns mehr wert sein als eine kostenneutrale Gesetzesinitiative!

Lassen Sie uns gemeinsam hierzu austauschen. Gern laden wir Sie, Frau Kultusministerin Hamburg gemeinsam mit den niedersächsischen Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern des Kultusausschusses im Landtag von Niedersachsen zu einem persönlichen Dialog ein, um mit Ihnen die Probleme weiter zu thematisieren und Lösungsansätze zu entwickeln.

Machen Sie Niedersachsen zu einem Vorbild im Bereich der frühkindlichen Bildung. Sie haben es in der Hand!

Die Stadt- und Gemeindeelternräte innerhalb der Region Hannover

KITASTER Barsinghausen - SER Neustadt a. Rbg. - SER Wunstorf - GER Isernhagen - SER Burgwedel - GER Wennigsen - SEB Ronnenberg - SER Gehrden - KITASTER Springe - SER Pattensen

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