Ab dem 1. Dezember gelten für das Gebiet der Region Hannover, über die für Warnstufe 1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinaus, diejenigen Schutzmaßnahmen, die für die Warnstufe 2 vorgesehen sind.
Die Region hat die Allgemeinverfügung zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Erreichens der Warnstufe 2, Az. 53.80 – 9/2021, online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.
Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/29.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-zur-Feststellung-des-Inkrafttretens-von-Ma%C3%9Fnahmen
In der Warnstufe 2 wird vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) den Alltag bestimmen.